Immobilienrechtliche Neuerungen 2025
Wichtige Änderungen für Immobilieneigentümer im Jahr 2025: Was Sie wissen sollten
Im Jahr 2025 stehen Immobilieneigentümer in Deutschland einige wesentliche gesetzliche Neuerungen und Fristen bevor, die es zu beachten gilt. Besonders im Bereich der Energieeffizienz gibt es neue Anforderungen, die sowohl Vermieter als auch Eigentümer vor Herausforderungen stellen.
Änderungen und Fristen im Überblick:
Reformierte Grundsteuer
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die reformierte Grundsteuer (GrStRefG) in Kraft. Diese basiert auf einer neuen Berechnungsgrundlage, was zu einer möglichen Erhöhung der Steuerbelastung für Eigentümer führen könnte.
Steigende CO₂-Abgabe
Die CO₂-Abgabe für fossiles Heizen wird um 20 % angehoben. Der Preis für eine Tonne CO₂ steigt von 45 auf 55 Euro, was zu höheren Heizkosten führen wird.
Wärmepumpen und verbrauchsabhängige Abrechnung
Ab Oktober 2024 fällt das sogenannte Wärmepumpenprivileg weg. Vermieter sind dann verpflichtet, Heizkosten für Wärmepumpen verbrauchsabhängig abzurechnen. Dazu gehört auch die Installation von Verbrauchserfassungsgeräten bis spätestens 30. September 2025.
Smart Meter Gateways
Ab 2025 müssen Smart Meter in bestimmten Fällen installiert werden, unter anderem in Haushalten mit hohem Stromverbrauch (6.000 bis 100.000 kWh/Jahr) oder mit stromerzeugenden Anlagen wie Photovoltaikanlagen.
Elektromobilität
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab 2025, mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zu installieren.
Solaranlagenpflicht in Berlin und Brandenburg
In Berlin gilt bereits seit 2023 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen. Auch in Brandenburg sind gewerbliche Neubauten und Dachsanierungen betroffen.
Strengere Regeln für Kamin- und Holzöfen
Ab 2025 gelten neue Emissionsgrenzwerte für Kamin- und Holzöfen, die zwischen 1995 und 2010 installiert wurden. Eigentümer, deren Öfen diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen entweder ein neues Gerät installieren oder den Ofen nachrüsten.
Dynamische Stromtarife
Ab 2025 sind alle Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten, die sich an den Schwankungen der Strombörsenpreise orientieren.
Auslauf der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse läuft bis spätestens 31. Dezember 2025 aus. In einigen Bundesländern, darunter Berlin, wird sie jedoch bereits früher enden oder es ist eine Verlängerung vorgesehen.
Ende des Aufteilungsverbots
Das Aufteilungsverbots für Mietwohnungen, das 2021 eingeführt wurde, läuft zum 31. Dezember 2025 aus. Ab diesem Zeitpunkt können Eigentümer ohne behördliche Genehmigung Wohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln. Allerdings könnte die Regelung angesichts der aktuellen Wohnungsmarktlage noch angepasst oder verlängert werden.
Fazit: Warum Sie sich von einem seriösen Immobilienmakler beraten lassen sollten
Die Änderungen, die 2025 in Kraft treten, können für Immobilieneigentümer erhebliche Auswirkungen haben, sei es in Bezug auf steuerliche Belastungen, Investitionspflichten oder neue Vorschriften zur Energieeffizienz. Um sicherzustellen, dass Sie alle Fristen und Anforderungen im Blick haben und keine unnötigen Kosten entstehen, ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Immobilienmakler beraten zu lassen. Dieser kann Sie nicht nur über die neuesten gesetzlichen Entwicklungen informieren, sondern auch dabei helfen, strategische Entscheidungen zu treffen, die den Wert Ihrer Immobilie langfristig sichern. Ein professioneller Immobilienmakler sorgt dafür, dass Sie auf dem richtigen Kurs bleiben und keine rechtlichen oder finanziellen Fallstricke übersehen.
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